Inhaltsverzeichnis
STEUERTIPPS ZUM START MIT LP
LifePlus – Steuerempfehlung (zum Download)
Diese Informationen ersetzen in keinster Weise eine Beratung durch einen Fachmann (Steuerberater) zur steuerlichen Veranlagung in Deutschland!
Steuertechnisch gesehen ist LifePlus ein ganz besonderes Unternehmen. Weil es hier möglich ist ein Einkommen aufzubauen nur mit Empfehlungen – ohne dass man etwas einkauft und verkauft. (Das war seither nicht so möglich) Dadurch ergibt sich aber auch eine fließende Grenze – von Rabatt Empfänger bis zum Gewerbetätigen. Zu Beginn haben wir lediglich eine Kundennummer. Solange die Einkünfte aus Empfehlung und die die Ausgaben für die Produkte sich die Waage halten, kann man diesen Vorgang als Refinanzierung durch Rabatt ansehen. Durch eine einfache Einnahme‐Überschussrechnung können wir den Gewinn ermitteln und eventuelle Überschüsse am Jahresende bei der Lohn /=Einkommensteuer mit angeben. (Spätestens wenn die Einkünfte die Kosten der Bestellung übersteigen sollte man sich mit einem Steuerberater zusammensetzen) Sehen wir in unserer Tätigkeit mit LifePlus mehr als nur die Refinanzierung unserer Produkte und handeln nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht, dann können wir bei der örtlichen Behörde ein Gewerbe anmelden.
Drei Arten von Steuern:
Einkommensteuer:
Grundsätzlich ist für alles Einkommen eine Steuer zu entrichten. Arbeitnehmer bezahlen ja monatlich im Voraus einen Teil dieser Steuer als Lohnsteuer. Deshalb ist es auch möglich das Einkommen aus „selbstständiger Tätigkeit“ am Jahresende bei der Lohnsteuerabrechnung mit anzugeben. Weitet sich unsere Tätigkeit aus und wir melden ein Gewerbe an, dann kann zu Beginn mit einer einfachen Einnahme‐Überschuss Rechnung der Gewinn ermittelt werden – für den dann Einkommensteuer zu bezahlen ist. Eventuelle Anfangsverluste können mit dem übrigen Einkommen (der Familie) verrechnet werden und so zu einer Steuererstattung führen. Steuerberechnungen sind immer individuell auf die Personen zugeschnitten. Wir können an dieser Stelle nur allgemeine Informationen geben.
Empfehlungen zu Belegen (Stand 2015)
Da wir zu Beginn nicht immer wissen können wie sich unsere Tätigkeit bei LifePlus entwickelt, könnte es von Vorteil sein erstmal alle Belege nach Datum zu sammeln. Auf allen Rechnungen sollte der Empfänger, den Liefertag und die enthaltene MWSt. stehen. Bei Rechnungen über 150 Euro muss die MWSt. als Betrag extra ausgewiesen und der Beleg mit der Steuernummer des Ausstellers versehen sein.
1. Rechnungen von Lifeplus (Produkte)
2. Provisionsabrechnungen (Dezember des Vorjahres bis November des aktuellen Jahres weil die
Vergütung des Dezembers im Januar zugeflossen ist)
3. Werbekosten (Visitenkarten, Teampartnerhomepage usw.)
4. Bewirtungskosten (Anlass und Name aller Bewirteten ‐ inkl. der eigenen Person ‐ hinzufügen)
5. Allgemeine Kosten (Kaffee, Milch, Toilettenpapier ‐ bei Getränken ‐ bitte Bewirtungsanlass mit
aufschreiben)
6. sonstige Kosten (Dekorationen, Blumen usw.)
7. Portokosten
8. Fachbücher, CD´s = Hörbücher (7%MwSt)
9. Fortbildungen (Workshops, Seminare, Eintrittskarten Events usw.)
10. Büromaterial (Kopierpapier, Druckerpatronen, Stifte usw.)
11. Telefonkosten (Festnetz/Internet/Handy)
12. Anschaffungen (PC, Drucker, Büromöbel usw.)
13. Geschenke (bis 35 € pro Empfänger und Jahr‐ immer den Anlass und die Person genau benennen)
14. sonstige Reisekosten (z.B. Übernachtungskosten, Bahn, Flug…)**
15. Anteilige Kosten für Arbeitszimmer (individuell zu betrachten)
16. Autokosten ‐Solange das eigene private Auto benützt wird, i.d.R. 0,30 € je gefahrenen Km.
Wird das Auto zu mehr als 50% betrieblich genützt ‐ bitte Steuerberater fragen
**
Verpflegungsmehraufwendungen:
Sobald wir länger als 8 Stunden für unsere gewerbliche Tätigkeitunterwegs sind können wir einen Mehraufwand an Verpflegung geltend machen. Dies sollten wir dokumentieren. Je genauer desto besser und desto eher wird es anerkannt und vergütet. (Besprechung mit dem Steuerberater)
Umsatzsteuer:
Seit 2010 gilt für die Umsatzsteuer das sogenannte Steuerumkehrverfahren. LifePlus bezahlt für alle Schecks die nach Deutschland bezahlt werden zentral in England die gesamte Umsatzsteuer jeden Monat. Wenn wir uns dafür entscheiden unsere Umsatzsteuer selbst mit dem Finanzamt zu verrechnen, dann geben wir das im zugeschickten Betriebseröffnungsbogen an. Hier möchte das Finanzamt auch wissen, wie hoch denn der zu erwartende Umsatz ist und ob wir uns für die Kleinunternehmerregelung oder die Regelbesteuerung entscheiden.
Wenn wir zur Regelbesteuerung optieren (Fachbegriff), dann sind wir daran 5 Jahre gebunden. Wir müssen mit dem Betriebseröffnungsbogen eine Umsatzsteuer‐Identnummer beantragen und zuteilen lassen. Mit dieser USt‐ID‐Nummer müssen wir die Vermittlungsumsätze von LPE elektronisch durch eine sog. Zusammenfassende Meldung an das BZSt (Bundes Zentralamt für Steuern) wie die USt‐Voranmeldungen melden.
Zu Beginn ist das ein bisschen Arbeit. Es bringt aber den Vorteil, dass man die ganze Mehrwertsteuer, die bei den geschäftlich anfallenden Kosten eingerechnet ist, mit der Umsatzsteuer, die LifePlus für uns (zusätzlich zu unserem Scheck direkt ans Finanzamt bezahlt) verrechnen kann – und dann in der Regel vom Finanzamt eine Rückerstattung bekommt.
Dieses Verfahren kann man selbst mit dem kostenlos von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestelltem Programm ELSTER am PC erledigen – man sollte jedoch eine Unterweisung von einem Fachmann hierzu erhalten! Für eine gute Einschätzung möchte das Finanzamt die ersten 12 Monate, in monatlichen Abständen sehen wie sich unser Geschäft entwickelt. (Abgabe monatlicher Voranmeldungen, egal wie hoch die Steuer auch ist !) Nach dem ersten Jahr wird die Umsatzsteuer in der Regel ¼ jährlich oder jährlich abgerechnet.
Solange wir Einnahmen von unter 17.500 Euro im Jahr haben, kann man sich aber auch für die sogenannte „Kleinunternehmer Regelung“ entscheiden. Das bedeutet, wir rechnen mit dem Finanzamt keine Umsatzsteuer ab. Haben nicht die Mühe der monatlichen Auflistung – aber auch nicht den Vorteil einer Rückvergütung.
Gewerbesteuer:
Diese wird erst fällig ab einem Betrag von 24.500 Euro jährlichem Gewinn (Einkommen nach Abzug
der Kosten)
Zusätzliche Infos und Links
Ab welcher Höhe muss man Einkommensteuer bezahlen?
1 Die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer ist von der Höhe der erzielten Einkünfte abhängig. Ab einem Jahreseinkommen von 9.000 Euro liegt der Eingangssteuersatz bei 14 Prozent. Der Spitzensteuersatz ist für Einkommen ab 54.950 Euro mit 42 Prozent festgelegt worden. Weiterlesen ->
Muss die Gewerbesteuer jeder Selbständige zahlen?
2 Grundsätzlich fallen erstmal alle Selbstständigen mit einer Gewerbeanmeldung (also Gewerbetreibende) unter die Gewerbesteuer. Freiberuflich Tätige damit also nicht. Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden vom Gesetzgeber aber entlastet. Es gilt ein Freibetrag für diese in Höhe von 24.500 Euro. Daher muss nur das Gewerbeeinkommen darüber versteuert werden. Es handelt sich also um keine Freigrenze, sondern einen Freibetrag. Wenn man z.B. 30.000 Euro Gewerbeertrag hat, dann bezahlt man die Gewerbesteuer nur auf 5.500 Euro, die über dem Freibetrag liegen. Kapitalgesellschaften haben übrigens keinen Freibetrag. Weiterlesen->
Was Du als Selbstständiger wirklich zahlen musst? Lass das mal den Profi machen!
3 Aus gutem Grund gibt es in Ländern mit komplexen Steuersystemen auch Experten, die sich mit den Steuergesetzen und ihren Besonderheiten auskennen. Wie immer weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass wir nicht als Steuerberater tätig sind. Daher empfehlen wir grundsätzlich die Konsultation eines Steuerfachberaters, der ganz individuell sagen kann, welche steuerlichen Pflichten genau anfallen, über welche Variablen noch Abgaben eingespart werden können, und welche Steuern letztendlich tatsächlich abzuführen sind. Weiterlesen->
Erfolgreich Selbstständig werden und bleiben – Anleitungen, Erfahrungen und massig Tipps
4 Eine erfolgreiche Selbständigkeit ist kein Selbstläufer. Erfolgreich Selbständig zu werden und langfristig gut von seiner Selbständigkeit zu leben, gelingt beileibe nicht jedem. Die folgenden Top-Artikel behandeln verschiedene Aspekte einer erfolgreichen Selbständigkeit. Tipps zur Produktivität, Gesundheit, Versicherungen und vieles mehr. Weiterlesen->
Quellen:
1 https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/einkommensteuer
2 https://www.selbstaendig-im-netz.de/selbstaendig/gewerbesteuer-wann-sie-faellig-wird-wie-hoch-sie-ist-und-weitere-tipps/
3 https://www.finiata.de/blog/welche-steuern-als-selbstandiger-wirklich-zahlen/#welchesteuern
4 https://www.selbstaendig-im-netz.de/erfolgreich-selbstaendig/
TIPP: Hier eine Information, die für jeden eine Chance bedeutet, um (kostenfrei) etwas für seine Gesundheit, Wohlbefinden & Lebensqualität zu tun. Bei Bedarf bietet der von uns favorisierte Hersteller LP seinen Kunden im Alleinstellungsmerkmal die Möglichkeit an, sich die Produkte zu refinanzieren bzw. das Geschäftsmodell per "Empfehlungsmarketing" (auch Network Marketing genannt) von Mensch zu Mensch weiterzuempfehlen und dafür ein passives Einkommen zu erhalten.
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